Benutzungsordnung der Waschanlage
TEIL I: REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER ANLAGE
§1. Einführende Bestimmungen und Sicherheit
a) Das Befahren des Geländes der Waschanlage und die Nutzung der Geräte ist gleichbedeutend mit der Annahme dieser Ordnung.
b) Auf dem Gelände der Waschanlage gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
c) Auf dem Gelände der Anlage gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h.
d) Die Anlage wird rund um die Uhr überwacht, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.
e) Auf dem Gelände der Waschanlage besteht ein absolutes Rauchverbot sowie ein Verbot der Verwendung von offenem Feuer.
f) Die Videoüberwachung umfasst das gesamte Gelände der Waschanlage, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, Vandalismus vorzubeugen, Verstöße gegen die Ordnung zu dokumentieren und Ansprüche geltend zu machen. Verantwortlicher für die Daten ist Marketingowo Piotr Niemiec. Aufnahmen werden bis zu 30 Tage gespeichert, es sei denn, sie dienen als Beweismittel in einem Verfahren – in diesem Fall verlängert sich diese Frist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
g) Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es trotz Frostschutzsystemen und Bodenheizung auf dem Gelände zu örtlicher Glatteisbildung kommen. Kunden sind verpflichtet, sich auf dem Gelände mit besonderer Vorsicht zu bewegen.
h) Kinder unter 13 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person auf dem Gelände der Waschanlage aufhalten, die die volle Verantwortung für deren Sicherheit und etwaige von ihnen verursachte Schäden trägt. Aufgrund des hohen Wasserdrucks und der Fahrzeugbewegungen sollten Kinder die Waschgeräte nicht bedienen.
§2. Regeln für das Waschen und die Bedienung der Waschplätze
a) An einem Waschplatz darf sich nur eine das Fahrzeug bedienende Person aufhalten.
b) Kunden sind verpflichtet, die Bedienungsanleitungen auf den Bannern an jedem Waschplatz strikt zu befolgen.
c) Es ist streng verboten, den Wasserstrahl auf Menschen oder Tiere zu richten.
d) Es ist verboten:
1. Motoren zu waschen.
2. Handwäsche (Verwendung eigener Eimer, Schwämme, Bürsten).
3. Verwendung eigener chemischer Mittel.
4. Demontierte Fahrzeugteile zu waschen.
5. Die Bedienpulte zu bedienen (Tasten zu drücken) – Tasten dürfen nur mit der Hand bedient werden.
6. Die Bedienpulte der Waschanlage sowie die Beleuchtung zu besprühen.
7. Grobe Verschmutzungen (insbesondere Schlamm- und Sandhaufen) am Waschplatz zu hinterlassen sowie benutztes Zubehör (Schwämme, Bürsten, Tücher, Handschuhe, leere Chemiepackungen u. a.) zurückzulassen.
e) Das Waschen von stark verschlammten Geländefahrzeugen (Offroad), Quads und Motorrädern ist wegen der Gefahr der Verstopfung der Abflusssysteme verboten.
f) Auf dem Gelände der Waschanlage ist das Abspielen lauter Musik sowie ein für andere Nutzer und Anwohner belästigendes Verhalten verboten.
g) Das Abstellen von Fahrzeugen über die für die Nutzung der Wasch- oder Saugdienste erforderliche Zeit hinaus ist verboten. Die Waschanlage ist kein Parkplatz, kein Treffpunkt für soziale Kontakte oder Autotreffen.
h) Der Wasserstrahl aus der Lanze steht unter hohem Druck. Es ist ein Sicherheitsabstand zur zu reinigenden Oberfläche gemäß der Anleitung der Waschanlage einzuhalten und die Lanze fest mit beiden Händen zu halten. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden, die durch Unvorsichtigkeit oder vorsätzliches Richten des Strahls auf Körperteile entstehen.
§3. Technischer Zustand der Fahrzeuge
a) Es besteht ein Einfahrtsverbot für Fahrzeuge:
1, Die gefährliche Güter befördern (ADR).
2. Landwirtschafts- und Baufahrzeuge mit starker Verschmutzung durch Erde/Dünger (Gefahr der dauerhaften Verstopfung der Absetzbecken).
3. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
b) Mit auslaufenden Betriebsflüssigkeiten.
c) Mit losen oder ungesicherten Karosserieteilen.
d) Mit Beschädigungen, die die Sicherheit in der Waschanlage gefährden könnten.
e) Die maximal zulässige Höhe eines Fahrzeugs, das die Waschanlage nutzt, beträgt 2,70 m.
§4. Staubsauger und Trockenzone
a) Bei der Nutzung von Staubsaugern und Klopfvorrichtungen sind die Anleitungen an diesen Geräten zu befolgen.
b) Es ist verboten, Staubsauger zum Aufsaugen von Folgendem zu verwenden:
1. Flüssigkeiten, Schlamm und nassen Oberflächen.
2. Leicht entflammbaren, glühenden Materialien (z. B. Asche, Zigarettenstummel).
3. Baustaub, Gips, Schutt sowie feinem Staub (dies führt zur sofortigen Verstopfung der Filter und zum Durchbrennen der Turbine).
4. Großen Gegenständen, die das Gerät blockieren oder beschädigen könnten.
c) Das Absaugen von äußeren Karosserieteilen und Motoren ist verboten. Der Staubsauger dient ausschließlich der Reinigung des Fahrzeuginnenraums und der Fußmatten.
d) Der Eigentümer haftet nicht für Wertgegenstände (Schmuck, Münzen, kleine Elektronik), die infolge von Unaufmerksamkeit des Kunden in das Gerät gesaugt wurden. Das Zurückgewinnen solcher Gegenstände aus dem Staubsaugerbehälter kann unmöglich sein oder mit einer Servicegebühr von 100 PLN verbunden sein.
e) Sauberhaltung: Die Mülleimer auf dem Gelände sind ausschließlich für kleine Abfälle aus dem Fahrzeuginneren bestimmt. Es ist absolut verboten, Hausmüll, Sperrmüll, Autoteile und Reifen zu entsorgen (unter Androhung der Strafe gemäß §6).
§5. Geldwechselautomat
a) Zweck und allgemeine Bedingungen: Der Geldwechselautomat ist ein Hilfsgerät, das ausschließlich für Kunden der Myjnia Batorego bestimmt ist, um Banknoten in Münzen umzutauschen, die für die Nutzung der Dienste vor Ort erforderlich sind. Die Nutzung des Geräts für andere Zwecke als die Bereitstellung von Mitteln zum Waschen (z. B. Geldwechsel für den privaten Bedarf) ist verboten.
b) Akzeptierte Nennwerte und Zustand der Banknoten:
1. Das Gerät akzeptiert nur polnische Banknoten (PLN) in den Nennwerten 10 zł, 20 zł, 50 zł.
2. Banknoten müssen trocken, sauber, unzerknittert, nicht mit Klebeband beklebt und ohne geknickte Ecken sein.
3. Es ist verboten, Banknoten mit Gewalt hineinzudrücken oder andere Gegenstände als zugelassene Banknoten in den Leser einzuführen.
c) Wechselvorgang:
1. Banknoten sind einzeln in den Leser einzuführen, wobei das vollständige Einziehen und Verarbeiten des vorherigen Nennwerts abzuwarten ist.
2. Der Automat wechselt den gesamten eingeführten Betrag um. Das Gerät verfügt über keine Funktion zum Abbruch der Transaktion oder zur Rückgabe der Banknote, nachdem diese vom Leser akzeptiert wurde.
d) Ausgabespezifikation (Automatenlogik):
1. Der Automat gibt ausschließlich Münzen im Nennwert von 2 PLN aus.
2. Der Kunde akzeptiert die Tatsache, dass es keine Möglichkeit gibt, die Nennwerte der beim Wechselvorgang erhaltenen Münzen zu wählen.
3. Bei unzureichender Münzmenge im Vorratsbehälter geht das Gerät automatisch in den Zustand „OUT OF SERVICE“ (außer Betrieb). Der Versuch, eine Banknote in ein ausgeschaltetes Gerät einzuführen, kann zu deren Blockierung ohne Münzausgabe führen.
e) Haftung und Störungen:
1. Der Eigentümer haftet nicht für das Blockieren einer Banknote im Leser, wenn dies auf den Versuch zurückzuführen ist, eine beschädigte, nasse oder nicht gemäß der Anleitung eingeführte Banknote zu verwenden.
2. Im Falle einer Störung (z. B. Automat hat Banknote angenommen, aber keine Münzen ausgegeben oder zu wenige), ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich unter der Nummer +48 693 957 925 zu melden. Grundlage für eine Reklamation ist die Videoüberwachungsaufnahme sowie die Überprüfung des Zählerstandes des Geräts.
3. Jegliche Betrugsversuche (Verwendung von Fälschungen, an Fäden befestigte Banknoten, mechanische Eingriffe) werden von hochauflösenden Kameras aufgezeichnet und jedes Mal der Polizei gemeldet.
§6. Haftung
a) Der Waschanlagenbesitzer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
1. Nutzung der Waschanlage entgegen der Anleitung oder dieser Ordnung.
2. Waschen eines Fahrzeugs mit beschädigtem Lack (Mängel, Korrosion, Abplatzungen).
3. Schlechten technischen Zustand des Fahrzeugs (z. B. undichte Dichtungen, defekte Elektrik).
b) Der Waschanlagenbesitzer haftet nicht für in den Autos oder auf dem Gelände der Anlage zurückgelassene Wertgegenstände.
c) Der Eigentümer haftet nicht für Betriebsunterbrechungen der Geräte oder mangelhafte Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterereignisse), Störungen der externen Infrastruktur (Energie, Wasser, Telekommunikation) oder anderer vom Eigentümer unabhängiger Ereignisse, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
§7. Vertragsstrafen und Verstöße gegen die Ordnung
a) Aufgrund der Notwendigkeit des Schutzes der Waschanlagentechnologie sowie der Umweltschutzanforderungen führt der Verstoß gegen die in §2 Pkt. d sowie §4 Pkt. b und d festgelegten Verbote zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 700 PLN für jeden festgestellten Fall.
b) Eine Vertragsstrafe wird insbesondere verhängt für:
1. Verwendung eigener Chemie oder eigenen Waschzubehörs.
2. Beschädigung der Bedienpulte (Schlagen mit Lanze/Bürste).
3. Hinterlassen von Schlammhaufen am Waschplatz oder Zurücklassen von benutztem Zubehör (Schwämme, Flaschen usw.).
4. Zweckentfremdete Nutzung des Staubsaugers (Aufsaugen von Wasser, Baustaub) oder Verschmutzung der Anlage mit Hausmüll.
c) Verstöße werden mittels der Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung dokumentiert.
d) Der Eigentümer behält sich das Recht vor, einen übersteigenden Schadenersatz geltend zu machen, wenn der Wert des verursachten Schadens (z. B. Systemausfall, Sachbeschädigung oder Verwaltungsstrafen der Wasserwerke) die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe übersteigt.

Achtung Rutschgefahr

Objekt videoüberwacht

Eigene Werkzeuge und Chemie verboten

Handwäsche verboten

Motorwäsche verboten

Traktoren verboten
TEIL II: ZAHLUNGEN, LOYALITÄTSKARTEN UND REKLAMATIONEN
§8. Zahlungsregeln und Rechnungen
a) Die Waschanlage akzeptiert Barzahlungen (Münzen 1, 2, 5 PLN) sowie bargeldlose Zahlungen (Zahlungskarten, Google/Apple Pay sowie spezielle Loyalitätskarten).
b) Keine Wechselgeldausgabe: Die Zahlungsautomaten an den Waschplätzen und bei den Staubsaugern geben kein Wechselgeld aus. Eingeworfenes Bargeld wird vollständig in die Dienstleistungszeit umgerechnet.
c) Vorautorisierung: Bei kontaktlosen Zahlungen kann das System eine vorübergehende Blockierung von Mitteln auf dem Konto des Kunden vornehmen (gemäß den Bestimmungen der kartenausgebenden Bank).
d) MwSt.-Rechnungen: Ein Kunde, der eine Rechnung für bar oder mit Bankkarte bezahlte Dienstleistungen erhalten möchte, ist verpflichtet, einen Beleg mit NIP (Steuernummer) zu ziehen (sofern der Automat über eine solche Funktion verfügt) oder den Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Frist unter Vorlage des Zahlungsbelegs zu kontaktieren.
§9. Ausgabe und Bedienung von Loyalitätskarten
a) Karten berechtigen ausschließlich zur Nutzung der kontaktlosen Waschdienste an allen aktuellen und neu eröffneten Standorten des Netzwerks. Das Kartensystem unterstützt keine Zusatzgeräte (Staubsauger, Klopfvorrichtungen), es sei denn, die Anleitung am Gerät besagt etwas anderes.
b) Die Kosten für die Ausstellung einer neuen Karte betragen 10 PLN netto. Die Versandkosten trägt der Besteller oder es ist eine persönliche Abholung möglich.
c) Mit der Aushändigung geht die Karte in das Eigentum des Kunden über, der die volle Verantwortung für deren technischen Zustand sowie die Sicherung gegen unbefugten Zugriff trägt.
d) Verlust oder Diebstahl: Der Kunde ist verpflichtet, den Verlust der Karte unverzüglich zu melden, um diese zu sperren. Der Eigentümer haftet nicht für Mittel, die von Dritten innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Verlustmeldung verbraucht wurden.
e) Beschädigung und Austausch: Im Falle einer mechanischen Beschädigung durch Verschulden des Nutzers ist die Rückgewinnung ungenutzter Mittel nur nach Kauf einer neuen Karte und Übertragung des Guthabens möglich. Reklamationen bezüglich verborgener Mängel der Karte (Funktionsunfähigkeit nicht infolge von Beschädigung) werden kostenlos bearbeitet.
§10. Flottenabrechnungen und Haftung
a) Alle Preise im Flottenangebot sind Nettopreise. Die aktuelle Preisliste ist unter myjniabatorego.pl verfügbar.
b) Einzahlungen für Kartenaufladungen sowie die Gebühr für deren Ausstellung werden nicht in bar zurückerstattet. Jede Einzahlung betrifft eine einmalige Aufladung gemäß der gewählten Rabattstufe.
c) Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Preise der Basisdienste zu ändern (z. B. Erhöhung der Medienkosten), was die festgelegten prozentualen Rabattstufen für Karteninhaber nicht beeinflusst.
d) Verantwortung für den Nutzer: Der Kunde (Karteninhaber) trägt die volle materielle und rechtliche Verantwortung für die Handlungen von Personen, denen er die Karte überlassen hat (z. B. Mitarbeiter, Beauftragte).
e) Einweisungspflicht: Die Weitergabe der Karte an Dritte verpflichtet den Kunden dazu, diese Person mit dieser Ordnung vertraut zu machen. Die Nutzung der Karte durch einen Mitarbeiter wird als Handeln im Namen des Kunden gewertet.
§11. Reklamationen und Schlussbestimmungen
a) Im Falle einer Gerätestörung oder mangelhaften Erbringung der Dienstleistung ist der Kunde verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich zu informieren:
Tel: +48 693 957 925
E-Mail: kontakt@myjniabatorego.pl
b) Reklamationen, die später als 24 Stunden nach dem Ereignis gemeldet werden, können möglicherweise nicht anhand der Überwachung verifiziert werden, was zu deren Ablehnung führen kann.
c) Der Waschanlagenbesitzer behält sich das Recht vor, Änderungen an dieser Ordnung vorzunehmen. Änderungen treten mit dem Tag ihrer Bekanntgabe auf dem Gelände der Waschanlage oder auf der Website myjniabatorego.pl in Kraft.
d) In Angelegenheiten, die nicht durch diese Ordnung geregelt sind, finden die entsprechenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches Anwendung.